Gefahrenpotential Brauchtumsfeuer und Zweckfeuer
Traditionell zeichnen jedes Jahr zu Herz-Jesu und zur Sommersonnenwende zahlreiche Bergfeuer kunstvolle Figuren und Motive in die Tiroler Berge und auch Osterfeuer genießen eine lange Tradition im Tiroler Brauchtum. Viele Vereine und Gruppen freuen sich daher bereits auf diese Fixpunkte im Jahresablauf, um dann gemeinsam auf den Berg zu steigen, die Feuerstellen in den Hängen vorbereiten und diese dann bei Einbruch der Dunkelheit zu entzünden. Aber auch zahlreiche Zuseher genießen die beeindruckende Kulisse, wenn "die Berge in Tirol brennen". Zweckfeuer können u.a. aber auch zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, als Frostschutz-Maßnahme in Obst- und Weingärten oder zum Abbrennen von Schlag- und Schwendabraum in schwer zugänglichen Gebieten entzündet werden.
Jegliches Entzünden von Feuer in Wald- und Wiesennähe birgt jedoch auch ein erhebliches Gefahrenpotential für großflächige Brandgeschehen mit hohem Sachschaden, wie sie in den letzten Jahren immer wieder aufgrund verschiedenster Ursachen in Wald- und Wiesengebieten aufgetreten sind. Beispiele für Zündquellen sind Zigaretten, Zündhölzer, Lagerfeuer oder auch technische Wärmeentwicklungen durch Motoren, Funkenflug etc.
Auch die Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt sind nicht zu unterschätzen. Schmerzhafte Brandverletzungen sind bei offenem Feuer leider keine Seltenheit. Zudem kommt es manchmal zu unnötigen Alarmierungen und Ausrückungen von Feuerwehren, da es durch den Flammenschein oder eine starke Rauchentwicklungen zu Fehlalarmierungen kommt.
Aus diesem Grund gilt der Appell allen Vereinen und Gruppen, die Brauchtumsfeuer sowie allen Personen, die Zweckfeuer aus den gesetzlich zulässigen Gründen entzünden, verantwortungsbewusst und umsichtig mit dem Element Feuer umzugehen und dadurch ein Übergreifen von kontrollierten Feuern auf die umliegende Vegetation zu verhindern. Langwierige, ressourcenaufwändige und zudem kostenintensive Löscheinsätze können die Folge sein und Einsatzkräfte während der Maßnahmen in Gefahr bringen.
Unbedingt einzuhalten sind auch lokale, von den Behörden erlassene Verordnungen, die z.B. aufgrund Trockenheit oder fehlender Schneedecke ein Entzünden von Feuer im Freien untersagen können und damit auf die erhöhte Gefahr für Brandereignisse hinweisen.
Brauchtumsfeuer sind generell meldepflichtig (Formular) und stellen eine der Ausnahmen vom generellen Verbot des Entzündens und Unterhaltens von Feuer in Wald oder in Waldnähe, sowie dem Verbrennen von Materialien im Freien dar. Wichtige Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen sind unbedingt einzuhalten. Die Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen kann zu empfindlichen Verwaltungsstrafen führen - die teils enormen Löschkosten können unter Umständen sogar bis zum wirtschaftlichen Ruin des Verursachers führen.
"Zusammenfassend wird daher bei der beabsichtigten Anlage eines Feuers im Freien dringend angeraten, die gesetzlichen Bestimmungen des Forstgesetzes und des Bundesluftreinhaltegesetzes sowie die bestehenden Meldepflichten einzuhalten. Die Person welche das Feuer entzunden hat, ist auch für das vollständige Ablöschen verantwortlich. Bei Verhältnissen, die das Ausbreiten eines Brandes begünstigen, insbesondere bei trockener Witterung oder bei windigen Verhältnissen z.B. bei Föhn oder bei stärkerer Thermik, ist gänzlich vom Entzünden von Feuern in der freien Natur Abstand zu nehmen."
DI Christian Schwaninger
Abteilung Waldschutz im Amt der Tiroler Landesregierung
Quelle: Artikel "Feuer im Alm- und Waldbereich und Meldepflichten"