Verhaltensmaßnahmen in Bezug auf COVID-19 bei Lehrgangsbesuchen an der LFS Tirol

Allgemeines

Eine Teilnahme bzw. Anreise ist nur möglich, wenn Sie sich gesund fühlen!

Sollten Sie sich krank oder unwohl fühlen (Fieber, trockener Husten, Atembeschwerden oder unter Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchsinns, Halsschmerzen, etc. leiden) so bleiben Sie unbedingt ZUHAUSE! Für die Abmeldung wenden Sie sich telefonisch an 05262 – 6912 – 0

Anreise (Eintreffen an der LFS)

  • Bei der Anreise verbleibt das Gepäck, sowie die gesamte Ausrüstung (Schutzbekleidung) in den Fahrzeugen. Während des Lehrgangs können die Umkleiden für einen Wechsel zwischen Dienst- und Einsatzbekleidung verwendet werden.
  • Eine Ansammlung von Personen im Bereich der Anmeldung ist auf jeden Fall zu vermeiden.
  • An den Eingängen und Räumlichkeiten sind Aushänge und Markierungen zu Hygienemaßnahmen angebracht. Diese sind unbedingt einzuhalten!
  • Möglichkeiten zur Händedesinfektion werden in räumlicher Nähe bei Eingängen und Lehrsälen zur Verfügung gestellt. Diese Desinfektionsmittel sind verpflichtend zu verwenden!

Testung mittels SARS-CoV-2 Antigen-Selbsttest:

Lehrveranstaltungsteilnehmer werden am Beginn einer jeden Lehrveranstaltung bzw. bei Veranstaltungen, die länger als 3 Tage am 3. Tag, ebenfalls mit dem SARS-CoV-2 Antigen-Selbsttest getestet. Die Testung findet in der Fahrzeughalle Tor 1 statt und wird vom Personal der LFS beaufsichtigt und administriert.
Für Teilnehmende von Lehrveranstaltungen gilt, dass das Betreten der Ausbildungsräumlichkeiten nur mit negativem Testergebnis erlaubt ist. Bis zum Testergebnis (Dauer: ca. 15 min) bleiben die Teilnehmenden in der Fahrzeughalle.

Alternativ zum Antigen-Selbsttest gelten:

  • Nachweis eines negativen SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst (Ausstellung max. 24h vor Ende des Lehrgangs)
  • Nachweis eines negativen SARS-CoV-2-Antigentests einer befugten Stelle (Ausstellung max. 24h vor Ende des Lehrgangs)
  • Nachweis eines negativen SARS-CoV-2-Tests gemäß COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (Corona-Testpass)
  • Nachweis eines negativen molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test)(Ausstellung max. 72h vor Ende des Lehrgangs)
  • Behördlicher oder ärztlicher Nachweis einer bestätigten Infektion mit SARS-CoV-2 (gültig bis 180 Tage nach Infektion~ 6 Monaten)
  • Antikörpernachweis(gültig bis 90 Tage nach Ausstellung~ 3 Monaten)
  • Nachweis über eine mit zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID19
    • Zweitimpfung (gültig bis 360 Tage nach Zweitimpfung~ 12 Monaten)
    • Impfung mit Impfstoff, bei dem nur eine Impfung vorgesehen ist (gültig ab dem 22. Tag bis 270 Tage nach Impfung ~ 9 Monaten)
    • Impfung nach Infektion bzw. Nachweis Antikörper (gültig bis 360 Tage nach Impfung ~ 12Monaten)
    • Weitere Impfung (z.B. Drittimpfung) (gültig bis 360 Tage nach der Impfung ~ 12 Monaten)

Im Gebäude und /während des Ausbildungsbetriebes

  • In den Lehrsälen wurden die Sitzplätze so angeordnet, damit ein Mindestabstand eingehalten werden kann. Nehmen Sie den Ihnen zugewiesenen Sitzplatz ein!
  • Vermeiden Sie während Ihrer gesamten Anwesenheit Gruppenbildung!
  • Den Anweisungen durch das Ausbildungspersonal sind Folge zu leisten!

Nächtigung

Die Nächtigungsmöglichkeit an der LFS kann nur aus wirklich relevanten Gründen in Anspruch genommen werden, da aufgrund der notwendigen Einzelzimmerbelegung nur eine begrenzte Anzahl an Betten benutzbar ist. Um diesen Vorgang organisatorisch planen zu können ist es notwendig, den Nächtigungswunsch im FDIS bekannt zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ohne zeitgerechte Voranmeldung keine Nächtigungsmöglichkeit angeboten werden kann.

Schutzmaßnahmen zusätzlich zur Hausordnung

Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Lage durch COVID-19, sind folgende allgemeine Verhaltensmaßnahmen während des Aufenthalts an der Landes-Feuerwehrschule Tirol zusätzlich zur Hausordnung einzuhalten:

Die Landes-Feuerwehrschule Tirol appelliert zur Einhaltung der oben angeführten Verhaltensmaßnahmen sowie an die Vernunft und Eigenverantwortung der Lehrgangsteilnehmenden und bedankt sich für die Kooperation!